Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Leverkusen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für forumleverkusen.de.

Stand der Prüfung

Eine Prüfung der Vereinbarkeit mit der BITV NRW durch eine unabhängige Stelle steht noch aus. Diese Erklärung wird nach Abschluss der Prüfung aktualisiert. Bis dahin nennen wir hier die Punkte, die wir selbst geprüft haben, sowie die uns bekannten Einschränkungen.

  • Erstellung dieser Erklärung: 01.09.2026
  • Letzte eigene Überprüfung: 01.09.2026
  • Geprüfte Seiten: acht (Startseite, Veranstaltungsübersicht, Anfrageformular, Anreise, Parken, Kontakt, Ticketshop, Impressum)

Selbstbewertung durch die Redaktion mit technischer Unterstützung: automatisierte Prüfung mit dem Werkzeug axe-core, manuelle Sichtprüfung der genannten Seiten, Berechnung der Farbkontraste sowie Prüfung von Seitentiteln, Sprachauszeichnung, Überschriftenstruktur, Landmarken, Alternativtexten, Formularbeschriftungen und der Auszeichnung der Navigation für Hilfsmittel. Eine Prüfung mit Screenreadern (zum Beispiel NVDA und VoiceOver), auf schmalen Bildschirmbreiten und nach dem BITV-Prüfverfahren durch eine unabhängige Stelle hat noch nicht stattgefunden.

Was bei der Prüfung in Ordnung war

  • Am Seitenanfang gibt es einen Sprung zum Hauptinhalt.
  • Die Sprache der Seiten ist ausgezeichnet (Deutsch bzw. Englisch für die englische Fassung).
  • Kopfbereich, Navigation und Hauptinhalt sind als Landmarken ausgezeichnet.
  • Bilder haben Alternativtexte; dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet.
  • Links und Schaltflächen haben durchgängig einen erkennbaren Namen.
  • Die eingebundene Karte hat einen beschreibenden Titel.
  • Die Seiten lassen sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen.
  • Fließtext und Überschriften haben ausreichenden Kontrast.
  • Die Felder im Anfrageformular haben sichtbare, verknüpfte Beschriftungen.
  • Das Feld zum Schutz vor Spam im Anfrageformular ist vollständig vor Hilfsmitteln verborgen.

Bekannte Einschränkungen

Farbkontrast von Schaltflächen und Kennzeichnungen

Teilweise erfüllt · WCAG 1.4.3

Mehrere farbige Schaltflächen und Kennzeichnungen zeigen weiße Schrift auf hellem Grund und erreichen das geforderte Kontrastverhältnis nicht. Gemessen wurden: grüne Schaltfläche „Anreise“ 1,9:1, orange Schaltfläche „Ihr Besuch“ 3,3:1, blaue Schaltflächen wie „Tickets“, „Mehr laden“ und „Direktanfrage senden“ 3,3:1 sowie die pinkfarbenen Kategorie-Kennzeichnungen der Veranstaltungen 4,3:1. Gefordert sind 4,5:1, bei großer Schrift 3:1. Fließtext und Überschriften sind nicht betroffen; alle Schaltflächen tragen zusätzlich einen aussagekräftigen Text.

Kontrast von Links auf dunklem Grund

Teilweise erfüllt · WCAG 1.4.3

Der Sprunglink zum Hauptinhalt sowie einzelne Textlinks auf dunklem Hintergrund sind in Pink gehalten und erreichen ein Kontrastverhältnis von 3,5:1 statt der geforderten 4,5:1.

Reihenfolge der Überschriften

Teilweise erfüllt · WCAG 1.3.1

Die Gliederung durch Überschriften ist nicht durchgängig logisch. Auf der Startseite stehen die Überschriften des Bildwechslers (Ebene 2) oberhalb der Seitenüberschrift (Ebene 1). Auf mehreren Seiten folgt auf die Seitenüberschrift unmittelbar eine Überschrift der Ebene 3, die Ebene 2 wird übersprungen. Die Inhalte selbst sind vollständig lesbar; betroffen ist die Navigation über die Überschriftenliste von Hilfsmitteln.

Aufklappmenüs der Hauptnavigation

Teilweise erfüllt · WCAG 4.1.2

Die Untermenüs der Hauptnavigation melden Hilfsmitteln nicht, ob sie auf- oder zugeklappt sind. Alle Zielseiten sind zusätzlich über die jeweilige Hauptseite erreichbar.

Automatisches Ausfüllen im Anfrageformular

Teilweise erfüllt · WCAG 1.3.5

Die Felder für Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Anfrageformular sind nicht für das automatische Ausfüllen durch den Browser ausgezeichnet. Die Felder sind beschriftet und manuell uneingeschränkt nutzbar.

Rückmeldungen im Anfrageformular

Teilweise erfüllt · WCAG 3.3.1

Hinweise auf fehlerhafte oder fehlende Eingaben im Anfrageformular werden Screenreadern nicht automatisch angesagt, da kein Bereich für aktive Statusmeldungen ausgezeichnet ist. Die Meldungen sind am Bildschirm sichtbar.

Fußbereich ohne eigene Landmarke

Teilweise erfüllt · WCAG 1.3.1

Der Fußbereich der Seiten ist nicht als eigene Landmarke („contentinfo“) ausgezeichnet. Das gezielte Anspringen des Fußbereichs mit Hilfsmitteln ist dadurch erschwert.

Inhalte Dritter

Offen

Der Ticketverkauf läuft über das externe System Reservix, das nicht in unserem Einflussbereich liegt. Die eingebundene Karte (Google Maps) ist mit einem beschreibenden Titel versehen; Anschrift und Anfahrt stehen zusätzlich als Text zur Verfügung.

Noch nicht abgeschlossene Prüfschritte

Offen

Der Cookie-Dialog, die Sichtbarkeit des Tastaturfokus bei durchgehender Tastaturbedienung, die Nutzung mit Screenreadern und die Darstellung auf schmalen Bildschirmbreiten sind noch nicht abschließend geprüft.

Unabhängige BITV-Prüfung

Offen

Eine externe Prüfung nach dem BITV-Prüfverfahren ist noch nicht beauftragt.

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen, die derzeit nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Dann wenden Sie sich bitte an uns:

Stadt Leverkusen, Fachbereich Kultur und Stadtmarketing
Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen
Telefon: 0214 406-4141
E-Mail: kultur@stadt.leverkusen.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten und gemeldete Barrieren zu beheben.

Bitte beachten Sie dabei: Die von Ihnen beim Absenden übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Kontaktaufnahme und zur Bearbeitung Ihres Anliegens im erforderlichen Umfang verwandt. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
c/o Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-IT@mags.nrw.de
Telefon: 0211 855 3451

Für die Überwachung der Barrierefreiheit ist die Überwachungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen für Barrierefreiheit von Informationstechnik (bei IT.NRW / KBIT) zuständig. E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de, Telefon: 0211 9449 1213.